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Google Street View
Wie der Berichterstattung in der
überörtlichen Presse zu entnehmen war, ist das amerikanische Unternehmen
Google mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs, um
Aufnahmen für das Internetangebot "Google Street View" zu gewinnen.
Die
bei diesem Projekt auftretenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen
wurden in den letzten Monaten unter den Datenschutzaufsichtsbehörden
ausführlich diskutiert. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Beratungen
hat der für Google zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte
umfangreiche Gespräche mit Google geführt. Dabei hat das Unternehmen
verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und
Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern
in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die
entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht
werden. Die Widersprüche sind zu richten an: Google Germany GmbH, betr.:
Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, eMail: streetview-deutschland@google.com.
Das
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat im Internet unter
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell1.htm
nähere Informationen zum Projekt "Google Street View" und eine
Formulierungshilfe für ein Widerspruchsschreiben veröffentlicht. Google
gibt die aktuellen Aufnahmeorte im Internet unter http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
bekannt. Außerdem können Sie hier die Unkenntlichmachung ihres Hauses
oder ihrer Wohnung beantragen.
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