Ehrenordnung über die Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen
durch die Gemeinde Scheyern
Der Gemeinderat Scheyern erlässt nachstehende Ordnung über Ehrungen und Auszeichnungen durch die Gemeinde Scheyern. Durch diese Ehrenordnung und die damit verbundenen Ehrungen und Auszeichnungen möchte die Gemeinde Scheyern einen Beitrag dazu leisten, das Ehrenamt zu stärken und besondere Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern hervor zu heben. Gleichzeitig soll die Bedeutung von Vereinen und Organisationen für das gesellschaftliche, kulturelle, soziale und kirchliche Leben in der Gemeinde Scheyern deutlich hervor gehoben werden.
§ 1
Die Gemeinde Scheyern verleiht an Persönlichkeiten, die sich durch ihren Einsatz für die Allgemeinheit verdient gemacht haben, insbesondere auf
ehrenamtlichem, sportlichem, oder sozialem
Gebiet sowie im Vereinsleben (eingetragene oder gemeinnützige Organisationen im Gemeindebereich und Jagdgenossenschaften), im freiwilligen Feuerwehrdienst, im Umweltbereich, Wirtschaft, Kultur oder kirchlichen Bereich (Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung)
die Bürgermedaille in Gold, Silber oder Bronze
der Gemeinde Scheyern.
§ 2
Die Bürgermedaille wird nach einem Punktesystem verliehen. Danach wird mit der goldenen Bürgermedaille ausgezeichnet, wer eine Punktezahl von 200 erreicht.
Mit der silbernen Bürgermedaille wird ausgezeichnet, wer eine Punktezahl von 150 erreicht.
Mit der bronzenen Bürgermedaille wird ausgezeichnet, wer eine Punktezahl von 75 erreicht.
Zusätzlich zur jeweiligen Bürgermedaille wird eine Urkunde sowie eine Anstecknadel verliehen.
Das Ehrenbürgerrecht kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um das Ansehen und die Geschicke der Gemeinde Scheyern hervorragende Verdienste erworben und die Entwicklung entscheidend beeinflusst und geprägt haben. Über das Ehrenbürgerrecht entscheidet der Gemeinderat Scheyern im Einzelfall. Hierbei ist das Erreichen einer entsprechenden Punktezahl nicht entscheidend.
§ 3
Die Ehrung der in Frage kommenden Personen wird alljährlich im Rahmen eines Empfanges mit einer Feierstunde vorgenommen. Ort und Termin des alljährlichen Empfanges werden von der Verwaltung der Gemeinde Scheyern festgelegt.
§ 4
Bei aussergewöhnlichen Anlässen (z.B.: bedeutende Jubiläen, herausragende sportliche Leistungen) oder bei Tätigkeiten und Leistungen von ganz besonderer Art und Bedeutung (z.B.: Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder ähnlichem) welche durch die Bewertung nach dem Punktesystem nicht erfasst werden, wird nach Einzelberatung im Gemeinderat die Medaille mit Urkunde und Anstecknadel in Gold, Silber oder Bronze verliehen.
§ 5
Folgende ehrenamtliche Tätigkeiten sollen bewertet werden:
a) kommunalpolitische Tätigkeiten
2. Bürgermeister 4 Punkte/Jahr
3. Bürgermeister, Gemeinde-/Kreisrat 3 Punkte/Jahr
b) Vereins- oder Verbandstätigkeit
1. Vorsitzender, Feuerwehrkommandant 4 Punkte/Jahr
2. Vorsitzender, 2. Feuerwehrkommandant 3 Punkte/Jahr
Abteilungsleiter, Dirigent, Jugendleiter - und -trainer
Kassier, Schriftführo.ä. 3 Punkte/Jahr
Beisitzer, Ausschussmitglied o.ä. 2 Punkte/Jahr
c) Tätigkeit auf sozialem, caritativem,
kulturellen, kirchlichen Gebiet
Pfarrgemeinderatsvorsitzender 3 Punkte/Jahr
Pfarrgemeinderats- und Ausschussmitglied o.ä. 2 Punkte/Jahr
§ 6
a) Auf die Ehrung besteht kein Rechtsanspruch.
b) Dem Gemeinderat bleibt im Einzelfall eine Abweichung vom Punkteerfordernis und der Bewertung vorbehalten.
Scheyern, 13.07.2004
Albert Müller
1. Bürgermeister