GEMEINDE SCHEYERN
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M U S I K A L I S C H E N A U S B I L D U N G
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Die Gemeinde Scheyern erlässt zur Förderung der musikalischen Ausbildung mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2004 zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2009 folgende Richtlinien.
Die Gemeinde Scheyern fördert in der Regel die musikalische Ausbildung aller Kinder aus dem Gemeindegebiet an anerkannten Musikschulen, ausgenommen der musikalischen Früherziehung.
1. Fördervoraussetzung
Gefördert werden alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
2. Grundsätze
Die Förderung der Musikausbildung ist grundsätzlich vom Einkommen der Eltern abhängig.
Der Zuschuss ist jährlich bis spätestens Ende April unter Vorlage der Aufnahmebestätigung zu beantragen.
3. Einkommensgrenze
Maßgebend sind folgende Einkommensgrenzen:
Jahreseinkommen:
Verheiratete 35.000,-- EUR
Alleinerziehende 25.000,-- EUR
4. Zuschusshöhe
Der Zuschuss beträgt 161,-- EUR pro Jahr für jedes Kind, dass eine anerkannte Musikschule besucht, wenn die Eltern die Höchstgrenzen des
zu versteuernden Einkommens lt. Nr. 3 nicht überschreiten.
Das Familieneinkommen ist anhand des Lohn- bzw. Einkommensteuer-bescheides des Vorjahres nachzuweisen.
5. Änderung/Anpassung der Richtlinien
Entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde, kann der Gemeinderat die vorstehenden Richtlinien, insbesondere dabei die Förderhöhe jederzeit ändern, anpassen sowie ganz aufheben bzw. für eine bestimmte Zeit aussetzen.
6. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten am 01.04.2009 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 19.05.2004 außer Kraft.
Scheyern, 30.03.2009
Müller
1. Bürgermeister