Haus- und Benutzungsordnung Gebäude 9

17.12.2015

Haus- und Benutzungsordnung

 

 

1. Gültigkeit und Ziel

Diese Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung. Sie dient dem Schutz und der Sicherheit des sogenannten „Gebäude 9" des ehemaligen Bundeswehrareals und seiner Nutzer.

Im Interesse aller Nutzer, muss die Gemeinde Scheyern Verstöße gegen die Hausordnung als Vertragsverletzung ansehen und ggf. bei wiederholten Verstößen, das Nutzungsverhältnis auch ohne Einhaltung einer Frist beenden.

 

2. Schutz vor Lärm

 

Ruhe und Rücksichtnahme ist im Interesse aller Nutzer einzuhalten.

Das gleiche gilt für Arbeiten in den Räumen, die mit Störungen anderer Nutzer verbunden sind.

Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.

 

3. Sorgfaltspflicht

 

Treppenhäuser und alle anderen gemeinschaftlich zu Verfügung stehenden Flure, Kellerabgänge usw. sind zur Sicherheit aller Nutzer als Fluchtwege im Fall eines Brandes bestimmt. Diese Flächen dürfen auf keinen Fall zum Abstellen - auch nicht vorübergehend - von Mobiliar, Verpackungsgut und dergleichen genutzt werden.

Das Aufstellen und Lagern von Gegenständen jeder Art außerhalb des Gebäudes ist nicht gestattet.

Die Nutzer sind verpflichtet Schäden (z.B. durch Leitungswasser, Regen usw.) der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen.

 

4. Reinigung

 

Die Nutzer verpflichten sich, die eigenen genutzten Räume sowie das gesamte Anwesen mit allen seinen Einrichtungen sauber zu halten und sorgsam und ordnungsgemäß zu behandeln.

 

5. Sicherheit

Alle allgemein technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Brandschutzes, sind zu beachten.

In den einzelnen Gebäuden des Geländes ist das Lagern von leicht brennbaren und giftigen Materialien und Gegenständen nicht gestattet. Rauchen und offenes Licht ist untersagt.

Die zu den Gebäuden führenden Türen sind nach dem Verlassen geschlossen zu halten.

Die Nutzer haben die unbefugte Benutzung von Hauseinrichtungen durch fremde Personen zu verhindern.

Das unbefugte Bedienen von besonderen Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscheinrichtungen usw.) zieht Strafverfolgung nach sich.

Der Anschluss elektrischer Gebrauchsapparate darf nur im Rahmen der vorschriftsmäßigen zugelassenen Belastbarkeit der vorhandenen elektrischen Anlagen (Leitungen und Sicherungen) erfolgen.

 

6. Hausrecht

Anweisungen von Vertretern der Gemeinde, dem Hausmeister oder von der Gemeinde bestimmten Personen sind zu befolgen.

Diese Personen üben das Hausrecht aus und sind ausdrücklich uneingeschränkt weisungsbefugt.

Eine strafrechtliche Verfolgung bei groben Verstößen wie Hausfriedensbruch usw. behält sich die Gemeinde ausdrücklich vor.

 

7. Bauliche Veränderungen

Jegliche bauliche, elektrische oder sonstige Veränderungen am oder in den Gebäuden sind grundsätzlich nicht gestattet.

Soweit sich solche als unbedingt erforderlich erweisen, kann bei geringen Veränderungen im Einzelfall diesen zugestimmt werden.

Das Anbringen von Hinweis- und Verbotsschildern bedarf der Genehmigung der Gemeinde.

 

8. Haftung

Die Nutzer haften gegenüber der Gemeinde für alle aus Anlass der Benutzung der Räume entstandenen Schäden.

Die Nutzer haben dazu der Gemeinde eine entsprechende Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

 

9. Verstöße

 

Die Nutzer können bei Verstößen gegen diese Ordnung von der weiteren Benutzung und der Außenanlagen ausgeschlossen werden.

 

10. Inkrafttreten

 

Diese Haus- und Benutzungsordnung tritt am 01.01.2015 in Kraft

 

 

 

Gemeinde Scheyern, den 17.12.2014

 

 

 

Manfred Sterz

Erster Bürgermeister

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