Kleinkläranlagen
Erläuterungen zur Kleineinleiterabgabe - Kleineinleiter-Abgabebefreiung
Abwasserabgabeverpflichtung
Grundsätzlich sind diejenigen, die Abwasser in ein Gewässer einleiten oder in den Untergrund versickern lassen, zur Zahlung einer Abwassergabe verpflichtet.
Kleineinleiter
Kleineinleiter im Sinne des Abwasserabgabengesetzes ist, wer Schmutzwasser aus Haushaltung oder ähnliches Schmutzwasser von weniger als 8 m³ je Tag einleitet.
Für die nicht an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen Kleineinleiter bezahlt die Gemeinde Scheyern an den Freistaat Bayern jährlich eine Abwasserabgabe je gemeldeter Person. Zum Ausgleich für die entstandenen Aufwendungen ist die Gemeinde Scheyern berechtigt, von dem eigentlichen Einleiter eine Kommunalabgabe zu erheben.
Bei der Abwasserabgabe für Kleineinleiter handelt es sich um eine Jahresabgabe; sie bezieht sich jeweils auf die von der Gemeinde Scheyern verauslagte Abwasserabgabe auf das vorausgegangene Kalenderjahr und beträgt derzeit 17,90 € pro Person.
Wer sein gesamtes Abwasser ordnungsgemäß landwirtschaftlich verwertet, leitet nicht im Sinne des Abwasserabgabengesetzes ein. Eine solche Schlammaufbringung ist aber auch nur dann rechtmäßig, wenn der Landwirt seine Fäkalschlamm gem. § 3 Abs. 8 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 AbfKlärV einmalig untersuchen lässt. Ferner bedarf es regelmäßiger Leerungen der Hauskläranlage.
Abgabebefreiung
Eine Abgabebefreiung ist für eine Drei-Kammer-Ausfallgrube und eine Absetzgrube möglich. Eine Abflusslosegrube kann generell nicht befreit werden.
Von der Kleineinleiterabgabe ist befreit, wer fristgerecht
- eine Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage gem. Art. 60 BayWG
und
- einen Nachweis über die rechtmäßige Entsorgung des Fäkalschlamms vorlegt.
Die Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit ist in einem zwei- bzw. vierjährlichen Intervall vorzulegen.
Wir bitten Sie als Betreiber einer Kleinkläranlage im Interesse unserer Umwelt um Ihr Verständnis. Sie tragen mit einer korrekten Abwasserbehandlung zur Gewässergüte unserer Gemeinde und den Ortsteilen bei.