Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Scheyern (Friedhofssatzung)
Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat Scheyern am 17.12.2019 den Erlass der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Scheyern (Friedhofssatzung) beschlossen.
Diese Satzung tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Die Satzung liegt in der Gemeindeverwaltung Scheyern, Rathaus, Ludwigstr. 2,
Zimmer Nr. 25 zur Einsicht während der allgemeinen Geschäftsstunden auf.
Gemeinde Scheyern
Scheyern, 23.12.2019
Manfred Sterz
Erster Bürgermeister