Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Klosterberg“ der Gemeinde Scheyern
im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Scheyern hat in seiner Sitzung am 15.12.2020
die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 31 „Klosterberg“ beschlossen.
Die Verfahren werden parallel gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt.
Mit der Bebauungsplanänderung werden folgende Ziele angestrebt:
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines Einkaufsmarktes mit angelagertem Getränkemarkt, Metzgerei, Bäckerei und Biohofladen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 639 der Gemarkung Scheyern.
Der Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
(schwarz gestrichelt umrandet) ist nachfolgend dargestellt:
Gemeinde Scheyern
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Scheyern, den 05.01.2021 Manfred Sterz
Erster Bürgermeister