Grundsteuerreform zum 01.01.2025
Im Januar 2025 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Landwirtschaft einen Bescheid, über die ab dem 01.01.2025 zu entrichtende neue Grundsteuer.
Hierzu möchten wir Ihnen bereits jetzt einen wichtigen Hinweis geben, falls Sie die Höhe der Grundsteuer als fehlerhaft ansehen.
Der künftige Grundsteuer-Bescheid der Gemeinde Scheyern beinhaltet erstmals die neue Bewertung der Grundsteuer zum 01.01.2025, nach der gesetzlich vorgeschriebenen neuen bayerischen Bewertungsmethode.
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) wie bisher nach dem Ertragswert des Betriebes und
- Grundsteuer B (Grundstücke des sog. Grundvermögens) nach dem Wert unabhängigen Flächenmodell
Das Finanzamt Pfaffenhofen hat diesen Grundsteuer-Messbetrag nach den von Ihnen über ELSTER bzw. in Papierform übermittelten Daten zu Ihrer Immobilie bzw. nach geschätzten Werten berechnet und Ihnen müsste hierzu ein Bescheid vorliegen bzw. wird Ihnen dieser demnächst vom Finanzamt Pfaffenhofen zugestellt.
Wenn Sie nun Fragen zu diesem zugrunde liegenden Grundsteuermessbetrag, den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert haben oder damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt oder an die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer.
Finanzamt Pfaffenhofen
Schirmbeckstraße 5 - 85276 Pfaffenhofen
Informations-Hotline-Telefonnr.: 089 307 000 77
Wir als Gemeinde berechnen die neue Grundsteuer nach dem vom Finanzamt Pfaffenhofen übermittelten Grundsteuer-Messbetrag (Grundsteuer-Bewertung).
Bitte beachten Sie, dass wir als Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Grundsteuer-Bewertung / den Grundsteuer-Messbetrag haben.
Hinweis: Der Grundsteuer-Messbetrag ist nicht die Grundsteuer, welche Sie künftig an die Gemeinde entrichten müssen. Für Ihre eigene Berechnung müssen Sie den Grundsteuer-Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Der derzeitige Hebesatz beträgt 320 v.H. Den ab 01.01.2025 gültigen Hebesatz setzt die Gemeinde noch fest.
Somit ist Ihre eigene Berechnung vorläufig und zeigt Ihnen zumindest einen Anhaltswert.
Ihre Gemeindeverwaltung Scheyern