Helfen Sie mit, Überflutungen zu vermeiden!

Verstopfter Gullydeckel

Starkregenereignisse nehmen immer mehr zu. Umso wichtiger ist es, jeden Beitrag zu leisten, um alle Ablaufmöglichkeiten in das gemeindliche Kanalnetz betriebsbereit zu halten!

 

Auch Sie können einen Beitrag leisten, um sich und Ihre Nachbarn in einem gewissen Umfang von in der Straße ablaufendem Wasser zu schützen.

 

In unseren gemeindlichen Straßen gibt es Straßenentwässerungseinrichtungen wie Ablaufrinnen und Sinkkästen. Damit diese ihre Funktion erfüllen können, müssen sie sauber gehalten werden. Straßenrinnen, die durch Unkraut zugewachsen sind, und Gullydeckel, die durch herabgefallenes Laub oder Ähnliches verstopft sind, können nicht ordnungsgemäß funktionieren.

 

Verschärft wird die Situation oft durch in den Straßenraum überhängende Sträucher und Bäume, die Ihr Laub direkt in den Straßenraum abwerfen. Auch vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die vorgeschriebenen Zuschnitte regelmäßig durchzuführen.

 

Achten Sie daher bitte darauf, dass entlang Ihrer Grundstücksgrenze die erforderlichen Reinigungsarbeiten (Entfernen von Unkraut, Freihalten der Einlaufschächte) durchgeführt werden. Bitten Sie ggf. auch Ihre Mieter, hier entsprechendes Augenmerk darauf zu richten.

 

Laut der gültigen Straßenreinigungsverordnung obliegen Ihnen als Grundstückseigentümer unter anderem folgende Arbeiten:

 

Gehwege, gemeinsamen Geh- und Radwege, Radwege und innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen)

 

  • nach Bedarf kehren und den Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat entfernen (soweit diese in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Wertstoffcontainern entsorgt werden können); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen.

    Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub - insbesondere bei feuchter Witterung - die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls bei Bedarf durchzuführen.
  • von Gras und Unkraut befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst.
  • bei Bedarf, insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freimachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche (§6) liegen.

 

Ein Merkblatt mit den diesbezüglichen Vorgaben finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!