Anmeldung Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt (früher "Aufgebot").

Anmeldung der Eheschließung

 


Sie sollen sich beide persönlich anmelden. Ist einer von Ihnen hieran verhindert, so können Sie Ihren Partner schriftlich bevollmächtigen. Sind Sie beide aus wichtigen Gründen am Erscheinen im Standesamt verhindert, so können Sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.

Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) hat.

Wenn Sie beide nicht in Scheyern oder Gerolsbach wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen, dann melden Sie Ihre Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Scheyern oder Gerolsbach heiraten möchten.


Sie sollten die Eheschließung möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung ist 6 Monate gültig - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Bitte vereinbaren Sie auf jeden Fall mit uns einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.

 


Aufstellung der zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen für ledige Verlobte


In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten und volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:


1.    Neuer beglaubigter Ausdruck/neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate)                                             (Standesamt des Geburtsortes)


2.    Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige                                                      (Meldeamt Hauptwohnsitz)


3.
Falls die Verlobten gemeinsame Kinder haben: Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.                                                                                                       (Standesamt des Geburtsortes des Kindes)


Zusätzlich erforderliche Dokumente für Verlobte, die bereits verheiratet waren:


4.    Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe. In der Regel ist dies nicht das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten, sondern eine neue Eheurkunde bzw. eine neue beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister der letzten Ehe (Gebühr 10,-- €) In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird die Scheidung bzw. der Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.                                                    (Eheschließungsstandesamt)


5.    Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.