Dem Landkreis Pfaffenhofen werden regelmäßig geflüchtete Personen zugewiesen. Unter Mitwirkung der Gemeinden hat das Landratsamt als staatliche Behörde diese unterzubringen. Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Geflüchteten, die in Deutschland Schutz suchen, besteht ein dringender Bedarf an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten.
Neben Mietobjekten (Häusern, Doppelhaushälften und größeren Wohnungen ab 100m²) werden für die Unterbringung auch erschlossene Grundstücksflächen ab einer Größe von 2000m² für die Errichtung von Wohneinheiten in Fertig- oder Modulbauweise im Landkreis Pfaffenhofen gesucht.
Das Landratsamt übernimmt die Anmietung der Immobilien, die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Vermieterinnen und Vermieter erhalten eine marktübliche Miete oder Pachtzins. Zudem gewährleistet das Landratsamt eine geordnete Rückgabe, ein Mietausfallwagnis besteht nicht.
Eigentümerinnen und Eigentümer von verfügbaren Mietobjekten oder geeigneten Grundstücksflächen werden gebeten, ihre Mietobjekte und Grundstücksflächen an das Landratsamt Pfaffenhofen, Ausländeramt, Pettenkoferstr.5, 85276 Pfaffenhofen oder per Mail an
auslaenderamt@landratsamt-paf.de zu melden. Für eine Kontaktaufnahme steht unter www.landkreis-pfaffenhofen.de ein Formular bereit.