Satzung zur 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

 

 

Satzung zur 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Scheyern

(BGS-WAS Scheyern)

vom 29.12.1995

 

 

Die Gemeinde Scheyern erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Scheyern vom 29.12.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2017.

 

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Scheyern vom 29.12.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 08.12.2017, wird wie folgt geändert:

 

1. § 6 Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

(2) Der Beitrag beträgt

a) pro qm Grundstücksfläche 1,21 €

b) pro qm Geschossfläche 8,66 €

 

 

2. § 10 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:

(3) Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022   2,22 € je cbm entnommenen Wassers.

 

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

 

 

Scheyern, den 20.12.2021

Gemeinde Scheyern

 

 

 

Manfred Sterz

Erster Bürgermeister