Wasserverbrauchsgebühren – Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020 – 31.12.2020
Für die Verbrauchsgebührenabrechnung ist keine Zwischenablesung zum 30.06.2020
erforderlich. Es erfolgt keine generelle Berichtigung der Vorauszahlungen für das 2. Halbjahr 2020.
Der Steuersatz ist abhängig vom Ende des Ablesezeitpunktes des Abrechnungsjahres.
Endet der Ablesezeitpunkt zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 gilt für den
gesamten Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020 ein Steuersatz von 5 %.