Naturschutz, Betretung von Flächen

Aus gegebenem Anlass bitten wir, im Sinne des Naturschutzes, die insbesondere für die Nutz- und Aufwuchszeit geltenden Bestimmungen zu beachten: In der Nutzzeit dürfen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen nur auf vorhandenen Wegen, jedoch nicht auf selbst angelegten Trampelpfaden betreten werden. …mehr