Der neue Personalausweis

Neuer personalausweis

 

 

Sie benötigen keinen Termin zur Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises!

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Die derzeitige Lieferzeit des Personalausweises beträgt ca. 3 Wochen.

 

Er hat das Format einer Scheckkarte und bietet darüber hinaus neue Funktionen.

Seit dem 1. November 2010 werden neue Personalausweise ausgestellt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Auch die neue Ausweiskarte in Scheckkartengröße ist zunächst für jeden Bürger einmal ein so genannter Sichtausweis, mit dem die Identität einer Person optisch festgestellt werden kann. Nach wie vor ist der Personalausweis zudem ein hoheitliches Dokument, mit dem in viele Länder auch ohne Reisepass eingereist werden kann. Viele Aktivitäten und Geschäfte des alltäglichen Lebens – wie beispielsweise das Eröffnen eines Bankkontos und das Einkaufen vieler Waren – haben sich mittlerweile ins Internet verlagert oder werden durch digitale Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard- Identitätsnachweis für die Online-Welt gibt es bislang jedoch nicht. Viele Angebote erforderten zu deren Nutzung jeweils eigene Passwörter, Geheimnummern oder Zugangskarten. Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Die Nutzung der neuen elektronischen Funktionen ist aber vollkommen freiwillig.

Denn neu im Personalausweis wird ein Computer-Chip im Inneren der Karte sein, der es ermöglicht, dass der, der es mag, den neuen Ausweis noch vielseitiger nutzen kann als bisher – mit der Online-Ausweisfunktion und der Unterschriftsfunktion. Produziert wird der neue Personalausweis – wie auch der ePass – in der Bundesdruckerei in Berlin, beantragt bei der Personalausweisbehörde im Rathaus.

Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist erst mit Erreichen der Ausweispflicht, also ab 16 Jahren möglich. Dazu ist am heimischen PC ein handelsübliches Kartenlesegerät für Karten mit kontaktlos auslesbaren Chip, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen ist, notwendig. Ob ein Lesegerät für den neuen Personalausweis geeignet ist, ist am aufgedruckten Personalausweislogo erkennbar. Weiter ist eine Treibersoftware notwendig, die die Kommunikation zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht. Diese Software können Sie unter www.ausweisapp.bund.de herunterladen. 

Ganz wichtig: Jede Bürgerin und jeder Bürger, die den neuen Bundespersonalausweis beantragen, erhalten bis zur Abholung des neuen Ausweises von der Bundesdruckerei einen so genannten PIN-Brief, unabhängig ob sie die Online-Möglichkeiten nutzen wollen oder nicht. Dieser Brief erhält die so genannte Transport-PIN, eine PUK und ein Sperrkennwort. Die PIN (=persönliche Identifikationsnummer), vergleichbar mit der Geheimnummer der EC-Karte, besteht aus sechs Ziffern. In dem PIN-Brief der Bundesdruckerei steht jedoch aus Sicherheitsgründen nur eine fünfziffrige Transport-PIN und ist nach Erhalt des Ausweises durch die selbst gewählte sechsstellige Nummer zu ersetzen, wenn man sich beim Abholen des Ausweises für die Online-Nutzung entschieden hat. Diese PIN sollte man sich gut einprägen und wenn überhaupt, nur an einem sicheren Ort, zu dem andere Personen keinen Zugang haben, notieren. Keinesfalls sollte die PIN auf dem Ausweis notiert oder zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden. Die PIN kann jedoch jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Die PUK, auch Entsperrnummer genannt, wird benötigt, wenn man sich bei der Eingabe der PIN vertippt hat weil bei dreifacher falscher Eingabe der PIN der Personalausweis blockiert wird. Das Sperrkennwort ist notwendig, um Ausweis und Online-Funktion sperren zu lassen, wenn der Ausweis gestohlen oder anderweitig abhanden gekommen ist. Dazu gibt es eine Sperr-Hotline unter der Nummer 0180/1 33 33 33 rund um die Uhr, die nach dem Sperrkennwort zur Identifizierung frägt. Zusätzlich ist ein abhanden gekommener Personalausweis der Ausweisbehörde wie bisher verlustig zu melden. Bezüglich der Geheimhaltung von PUK und Sperrkennwort gilt das Gleiche wie bei der persönlichen Identifikationsnummer PIN – nicht Dritten zugänglich machen.

Der neue Personalausweis ist auch für die Nutzung der digitalen Unterschrift vorbereitet; diese ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Hierzu muss der Ausweisinhaber ein so genanntes Signaturzertifikat erwerben und auf seinen Personalausweis anbringen lassen. Diese Nutzung ist aber von den Ausweisbehörden losgekoppelt. Bei Verlust des Personalausweises ist dieser bei dem Zertifizierungsanbieter zusätzlich sperren zu lassen. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist unter www.bundesnetzagentur.de verfügbar.

Gebühren: Der neue Personalausweis kostet für Personen ab 24 Jahre 37,-- EUR (Gültigkeit zehn Jahre) und für Personen unter 24 Jahren 22,80 EUR (Gültigkeit sechs Jahre). Da ein Aus- und Einschalten der Online-Funktion des Personalausweises bei der Meldebehörde während der Laufzeit des Ausweises öfters möglich ist, kostet das nachträgliche Einschalten jeweils 6,-- EUR.

Diese Unterlagen werden bereits bei der Beantragung zwingend benötigt: Aktuelles, biometrisches Passfoto, alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, Geburts- oder Heiratsurkunde (falls von der zuständigen Personalausweisbehörde bisher kein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde) sowie eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten bei unter Sechzehnjährigen.

 

Die Bundesdruckerei stellt eine Informations- und Serviceplattform zum neuen Personalausweis ins Internet mit weiteren Informationen.