Während die Haushalte von Bund und Ländern überwiegend "Steuerhaushalte" sind, machen die Steuereinnahmen der Gemeinden nur rund ein Drittel aus, Gebühren und Beiträge erbringen etwa ein Viertel der Einnahmen. Gemeinden erheben öffentliche Abgaben auf Grund von Gesetzen.
Die Gemeinde Scheyern erhebt folgende Abgaben:
Friedhofsgebühren im Friedhof Euernbach und Scheyern
Doppelgrab 40,00 Euro jährlich
Einzelgrab 31,00 Eurojährlich
Urnengrab 35,00 Euro jährlich
weitere Gebühren (wie z.B. Beerdigungskosten) erhalten Sie auf Anfrage!
Gewerbesteuer
Hebesatz 300 v. H.
Grundsteuer A (landwirtschaftl. Flächen)
Hebesatz 300 v. H.
Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke)
Hebesatz 300 v. H.
Hundesteuer
25,00 Euro für den ersten Hund jährlich
30,00 Euro für jeden weiteren Hund jährlich
500,00 Euro pro Kampfhund jährlich
Müllgebühren
Für die Müllabfuhr ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen zuständig.
Wasser / Abwasser
siehe Anlage
Wasser
Abwasser
Kindergartengebühren