Der Planungsverband der Region 10 hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 beschlossen das Flächenziel von 1,8 % auf Etappen zu erreichen.
Die Planungen werden deshalb überarbeitet und bis Ende 2027 1,1 % der Fläche in der Region 10 als Windvorrangflächen ausgewiesen.
In einem zweiten Schritt werden 1,8 % bis Ende 2032 ausgewiesen.
Es ist noch nicht bekannt wann die nächste öffentliche Beteiligung durchgeführt wird.
Flächenkulisse aus der Sitzung vom Dezember 2025 finden Sie unter Downloads.
Alle Sitzungen des Planungsverbandes sowie Unterlagen hierzu finden Sie unter:
https://www.region-ingolstadt.bayern.de/verbandsarbeit/sitzungen/
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Das Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land „Windenergieflächenbedarfsgesetz“ (WindBG), auch als „Wind an Land“-Gesetz bekannt, setzt Flächenziele für die einzelnen Bundesländer fest. (https://www.gesetze-im-internet.de/windbg/index.html#BJNR135310022BJNE000100000 )
Die Vorgaben ergeben sich aus der Anlage zum Gesetz:

Sollten Sie Fragen zur Regionalplanung haben können wir Ihnen leider nur bedingt Auskunft geben, da die Planungen ausschließlich beim Planungsverband für die Region 10 liegen. Abstände und Kriterien wurden vom Planungsverband erarbeitet. Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Planungsverbands: https://www.region-ingolstadt.bayern.de/kontakt/



















