Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zu Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt.

Grafik Amtliche Bekanntmachung

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land.

 

Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder.

 

Die für die Gemeinde Scheyern geltenden Richtwerte für baureifes Land inklusive Erschließungskosten (Wohnbauflächen) je für die Gemeindeteile:

 

Scheyern          Plöcking
Euernbach Triefing
Kreutenbach Ziegelnöbach
Gneisdorf Vieth
Mitterscheyern Winden b. Scheyern
Fernhag  

 

können eingesehen werden. 

 

Die Richtwertliste für die Gemeinde Scheyern und den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 18.06.2026 bis 20.07.2026 in der Gemeindeverwaltung Scheyern, Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 03 - Obergeschoß, während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag - Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr) öffentlich zur Einsicht aus.

 

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen, wird hingewiesen.