Am 22. März finden die Stichwahlen um das Amt des Bürgermeisters und des Landrates statt. Wer bei der Kommunalwahl am 8. März im Wahllokal gewählt hat, hat seine Wahlbenachrichtigung anschließend wieder mit nach Hause bekommen. Mit dieser kann man am 22. März erneut im Wahllokal wählen. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, ist eine Stimmabgabe dennoch möglich. In diesem Fall genügt es, ein gültiges Ausweisdokument im Wahllokal vorzulegen.
Wer bereits für die Kommunalwahl am 8. März Briefwahl beantragt hat, hatte dabei unterschiedliche Möglichkeiten in Bezug auf eine mögliche Stichwahl.
Bei der Online-Beantragung war die Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl automatisch mit ausgewählt. In diesem Fall werden die Unterlagen für die Stichwahl automatisch per Post zugeschickt – es sei denn, das entsprechende Häkchen wurde bei der Antragstellung aktiv entfernt.
Wer die Briefwahl über die Wahlbenachrichtigung – also per Post oder persönlich im Wahlbüro – beantragt hat, musste selbst angeben, ob auch für eine mögliche Stichwahl Briefwahl beantragt wird. Wenn dieses Feld angekreuzt wurde, werden die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ebenfalls automatisch versendet.
Wurde das Häkchen jedoch nicht gesetzt (bei der Beantragung über die Wahlbenachrichtigung) oder aktiv entfernt (bei der Online-Beantragung), werden keine Unterlagen automatisch verschickt. In diesen Fällen gelten die ursprünglichen vorhandenen Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen. Mit dieser kann am Wahltag im Wahllokal gewählt oder erneut Briefwahl für die Stichwahl beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen wurden ab 13.03.2026 durch die Gemeinde versendet. Aufgrund der Postlaufzeiten kann die Zustellung bis zu 4 Tage in Anspruch nehmen und je nach Wohnort unterschiedlich lange dauern. Wir bitten daher um etwas Geduld, falls Ihre Unterlagen noch nicht eingetroffen sind.
Wer Briefwahl beantragt hat, wahlberechtigt ist und bis Freitag, den 20. März 12.00 Uhr keine Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post erhalten hat, wird gebeten, sich telefonisch beim Wahlbüro der Gemeindeverwaltung unter 08441 / 80 64 - 22 zu melden. Das Wahlbüro ist am Freitag bis 15.00 Uhr besetzt.
Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 22. März um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Entsprechend müssen Postlaufzeiten berücksichtigt werden. Alternativ können Wählerinnen und Wähler ihre Unterlagen auch selbst in den gemeindlichen Briefkasten des Rathauses einwerfen.



















