Förderung musikalische Ausbildung

Richtlinien zur Förderung der musikalischen Ausbildung

GEMEINDE SCHEYERN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                           R I C H T L I N I E N

Z U R

F Ö R D E R U N G 

D E R

M U S I K A L I S C H E N  A U S B I L D U N G

 

 

 

 

 

 

 

R I C H T L I N I E N

 

Z U R

 

F Ö R D E RU N G  D E R  M U S I K A L I S C H E N  A U S B I L D U N G

 

 

Die Gemeinde Scheyern erlässt zur Förderung der musikalischen Ausbildung mit Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2004 zuletzt geändert mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2009 folgende Richtlinien.

 

 

Die Gemeinde Scheyern fördert in der Regel die musikalische Ausbildung aller Kinder aus dem Gemeindegebiet an anerkannten Musikschulen, ausgenommen der musikalischen Früherziehung.

 

 

 

1.   Fördervoraussetzung

 

Gefördert werden alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

 

2.   Grundsätze

 

Die Förderung der Musikausbildung ist grundsätzlich vom Einkommen der Eltern abhängig.

 

Der Zuschuss ist jährlich bis spätestens Ende April unter Vorlage der Aufnahmebestätigung zu beantragen.

 

3.   Einkommensgrenze

 

Maßgebend sind folgende Einkommensgrenzen:

 

Jahreseinkommen:

 

Verheiratete                                     35.000,-- EUR

Alleinerziehende                               25.000,-- EUR

 

4.   Zuschusshöhe

 

Der Zuschuss beträgt 161,-- EUR pro Jahr für jedes Kind, dass eine anerkannte Musikschule besucht, wenn die Eltern die Höchstgrenzen des

zu versteuernden Einkommens lt. Nr. 3 nicht überschreiten.

 

Das Familieneinkommen ist anhand des Lohn- bzw. Einkommensteuer-bescheides des Vorjahres nachzuweisen.

5.   Änderung/Anpassung der Richtlinien

 

Entsprechend der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der finanziellen Verhältnisse der Gemeinde, kann der Gemeinderat die vorstehenden Richtlinien, insbesondere dabei die Förderhöhe jederzeit ändern, anpassen sowie ganz aufheben bzw. für eine bestimmte Zeit aussetzen.

 

6.   Inkrafttreten

 

Die Richtlinien treten am 01.04.2009 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 19.05.2004 außer Kraft.

 

 

Scheyern, 30.03.2009

 

 

 

 

Müller

1. Bürgermeister

 

 

 

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